Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nicht-Verbraucher der Firma genobra GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen finden auf sämtliche, auch zukünfti- ge Verkäufe, Lieferungen und Leistungen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch und selbst im Falle der Leistung nicht Vertragsbestandteil. Jede Abweichung von diesen Bedingungen sowie sonstige Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos ausführen. Nur im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer und Prokuris- ten unserer Unternehmen sind berechtigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Liefer- und Leistungsbedingungen jeder Art zu vereinbaren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ggf. ergänzt durch Allgemeine Bedingungen zum Beratervertrag. Für den Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen gelten insbesondere die vorstehenden Regelungen entsprechend.
§ 2 Angebot
Die Angebote unserer Unternehmen sind stets freibleibend und unver- bindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dieses gilt auch, wenn wir dem Kunden im Vorfeld des Vertragsabschlusses Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z. B. Benutzerhandbücher, Berechnungen, Kalkulationen) überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Gestalterische oder produkttechnische Abweichungen von Beschrei- bungen oder Abbildungen sind möglich. Der Kunde kann aus solchen Abweichungen uns gegenüber keine Rechte ableiten. Mündliche Zusa- gen von Angestellten und Vertretern sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ist eine Be- stellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Lieferung der Produkte bzw. Erbringung der sonstigen Leistungen an den Kunden erklärt werden. Wir sind trotz Bestätigung der Bestellung berechtigt, einen Kunden abzulehnen oder eine Bestellung nicht auszuführen, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der von ihm getätigten Angaben bestehen oder wenn sons- tige Gründe, z. B. drohende Zahlungsunfähigkeit oder fehlende Bonität, gegen eine Ausführung der Bestellung sprechen.
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, richtet sich die Höhe des Preises für die jeweilige Lieferung bzw. Leistung nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste des Hauses. Preise verstehen sich netto ohne Abzüge und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Lieferung, Verpackung und ggf. Eilzuschläge werden gesondert berechnet.
§ 4 Haftung
Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruht, die wir, unser gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. Auch in Fällen grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypi- schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der oben aus- geführten Ausnahmefälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde, bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Unsere Haftung ist bei sonstigen schuldhaften Verletzungen wesentli- cher Vertragsverpflichtungen auf die Deckungssumme unserer Betriebs- haftpflichtversicherung beschränkt. Wir haften nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihn zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensiche- rungen – hätte verhindern können. Von einer ordnungsgemäßen Daten- sicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederher- gestellt werden können. Unsere Haftung für Datenverlust – soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet – wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehenden Haftungsregelun- gen gelten auch zugunsten unserer Angestellten und unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 5 Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen
An technischen Unterlagen, Abbildungen und Zeichnungen, die wir dem Kunden zur Verfügung stellen, behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Der Kunde ist nicht befugt, diese Unterlagen nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen. Sollte der Kunde gegen diese Verpflichtung verstoßen oder die Unterlagen auf sonstige Weise missbräuchlich verwenden, sind wir berechtigt, diese zurückzufordern.
§ 6 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die uns im Rahmen der Ge- schäftsbeziehung zugehenden Daten per EDV-Anlage gespeichert und bearbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Soweit die Vertrags- parteien vertrauliche Informationen kaufmännischer oder technischer Art austauschen oder eine Partei aus dem Bereich der anderen Partei bekannt werden, die üblicherweise als Geschäftsgeheimnis angesehen werden, wie z. B. Kundendaten, verpflichten sie sich, diese Informatio- nen streng vertraulich zu behandeln und ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb der Durchführung dieses Vertrages in irgendeiner Weise zu nutzen. Ausgenommen von der wechselseitigen Geheimhaltungspflicht sind solche Informationen, die nachweislich allgemein offenkundig sind oder ohne Zutun einer Vertragspartei offenkundig werden; einer Vertrags- partei aus einer anderen Quelle bekannt werden, die gegenüber der an- deren Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen von einer Vertragspartei (insbe- sondere gegenüber Gerichten, Strafverfolgungsorganen und Behörden) offengelegt werden müssen. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, alle von der jeweils anderen Partei hiernach körperlich übermittelten vertraulichen Informationen jeder- zeit nach entsprechender Aufforderung an die andere Vertragspartei zurückzugeben oder nach deren Wahl zu vernichten, ohne dass Kopien oder Aufzeichnungen zurückbehalten werden. Eigene Aufzeichnungen, Zusammenstellungen und Auswertungen, die vertrauliche Informatio- nen enthalten, sind auf Aufforderung der anderen Vertragspartei unver- züglich zu vernichten; elektronisch übermittelte und/oder gespeicherte vertrauliche Informationen zu löschen. Die durchgeführte Vernichtung/ Löschung ist der anderen Vertragspartei auf Anforderung schriftlich zu bestätigen. Die vorstehenden Regelungen gelten jedoch nicht für Abschriften, die zu Nachweiszwecken von einer Vertragspartei in einer vertraulichen Ablage zurückbehalten werden müssen. Die Laufzeit dieser Geheimhaltungsverpflichtung überdauert die Lauf- zeit von Dienstleistungsverträgen um fünf Jahre. Wir sind jedoch berechtigt, zur Lösung der vom Kunden gestellten Fragen und Probleme in Zusammenhang mit der von uns überlasse- nen und/oder angepassten Software- Recherchedateien, die unter Umständen Geschäftsgeheimnisse, wie z. B. Kundendaten, enthalten, an Lizenzgeber (auch OEM-Vertragspartner) zu übermitteln. In diesem Falle verpflichten wir auch den Lizenzgeber zur Geheimhaltung.
§ 7 Zurverfügungstellung von Räumen
Der Kunde stellt, falls wir eine Anlage oder Anlageteile liefern, geeig- nete Aufstellungsräume mit Netzanschluss und die den Vorschriften entsprechenden Aufenthaltsräume für unser Montagepersonal zur Verfügung.
§ 8 Verschiedenes
Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung der Vertragspflichten der Hilfe Dritter zu bedienen. Unsere Verantwortung nach dieser Vereinbarung bleibt unberührt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirk- sam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestim- mung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Andernfalls greifen die gesetzlichen Bestimmun- gen. Als Gerichtsstand ist Rüdesheim am Rhein vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verwei- sungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Jede Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen bedarf der Schriftform. Elektronische Dokumente, wie z. B. E-Mails ohne qualifizierte elektro- nische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes wahren die Schriftform nicht.
Stand 08. Juni 2016