Bei Verstößen drohen:
- Bußgelder und behördliche Auflagen
- Haftungsrisiken (zivil- und strafrechtlich)
- Gefährdung von Mitarbeitern und Besuchern
Ein professionelles betriebliches Brandschutzkonzept minimiert diese Risiken nachhaltig.
Als Betreiber von Gebäuden oder technischen Anlagen sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher zu sorgen. Wir bieten Ihnen umfassende Brandschutzberatung und Brandschutzlösungen, die baulich, technisch und organisatorisch alle Anforderungen erfüllen. Vom externen Brandschutzbeauftragten über Brandschutzschulungen und regelmäßige Brandschutzbegehungen bis hin zur Erstellung wichtiger Sicherheitspläne – wir unterstützen Sie dabei, den betrieblichen Brandschutz in Ihrem Unternehmen auf höchstem Niveau sicherzustellen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben zuverlässig zu erfüllen.
Wenn Sie Gebäude oder technische Anlagen betreiben – unabhängig davon, ob als Eigentümer, Mieter/Nutzer oder als Dienstleister mit teilweise übertragenen Betreiberpflichten – sind Sie verpflichtet, deren sicheren Betrieb sowie ihren ordnungsgemäßen Zustand unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sicherzustellen.
Die gesetzliche Grundlage bildet unter anderem die Musterbauordnung (§3 Abs. 1), die den sicheren Betrieb von Anlagen fordert:
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden […].“
Bei Verstößen drohen:
Ein professionelles betriebliches Brandschutzkonzept minimiert diese Risiken nachhaltig.
Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise in den Bereichen baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz. Wir stellen Ihnen einen VdS-zertifizierten Brandschutzbeauftragten zur Seite, der zu Beginn seiner Tätigkeit den Bestand Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen erfasst, dokumentiert und fortschreibt. Er begleitet alle brandschutzrelevanten Begehungen, Prüfungen und Kontrollgänge, bei denen unter anderem Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Feuerlöscheinrichtungen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen überprüft und dokumentiert werden.
In regelmäßigen Abständen führen wir eine Brandschutzbegehung Ihrer Einrichtungen durch. Bei Bedarf können hierfür auch externe, fachkundige Dienstleister hinzugezogen werden. Zudem steht unser Brandschutzbeauftragter Ihren Mitarbeitenden bei allen brandschutztechnischen Fragestellungen beratend zur Seite.
Ergänzend umfasst unser Leistungsangebot die Ausbildung von Brandschutzhelfern sowie die Durchführung von Brandschutzschulungen und Brandschutzunterweisungen, einschließlich praktischer Feuerlöschtrainings. Die Erstellung einer Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Institution rundet unser Angebot ab. Bei der Entwicklung von Lösungen orientieren wir uns stets an den anerkannten Normen und geltenden Vorschriften.
Die rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen ergeben sich aus den Vorgaben der Baugenehmigung sowie aus den Arbeitsschutzrichtlinien, die für jeden Arbeitgeber mit Betriebsstätte gelten. Die erforderlichen Begehungen erfolgen je nach Brandgefährdung und Art des Betriebs in unterschiedlichen Intervallen – mindestens einmal jährlich, gegebenenfalls jedoch auch vierteljährlich oder monatlich. Dabei wird das gesamte Objekt unter brandschutztechnischen sowie, sofern erforderlich, unter evakuierungstaktischen Gesichtspunkten begangen und umfassend dokumentiert.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern erfolgt sowohl theoretisch als auch praktisch und basiert auf den geltenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Arbeitsschutzrichtlinie A 2.2 sowie der DGUV Information 205-023, die für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter verbindlich sind. Die Schulungen werden in der Regel in einem Turnus von zwei bis fünf Jahren durchgeführt und umfassen etwa 5 % der beschäftigten Mitarbeitenden. Die Ausbildungsmaßnahme beinhaltet sowohl theoretische Inhalte als auch praktische Trainings, bei denen mithilfe eines mobilen Löschtrainers realitätsnahe Gefahrensituationen nachgestellt und praxisnahe Brandversuche durchgeführt werden.
Brandschutzschulungen bzw. Brandschutzunterweisungen erfolgen auf Grundlage der geltenden rechtlichen Vorgaben, unter anderem der Arbeitsschutzrichtlinien. Sie sind in der Regel jährlich für alle Mitarbeitenden durchzuführen. In bestimmten Fällen kann die Ausbildung von Brandschutzhelfern die regelmäßige Brandschutzunterweisung ganz oder teilweise ersetzen. Ziel ist es, alle Mitarbeitenden entsprechend zu sensibilisieren und mit den notwendigen Verhaltensweisen im Brandfall vertraut zu machen.
Als VdS-zertifizierter externer Brandschutzbeauftragter für Firmen und Einrichtungen unterstützen wir Sie insbesondere dann, wenn keine eigenen Mitarbeitenden ausgebildet und kontinuierlich weitergebildet werden können. Fachwissen im Brandschutz muss jederzeit aktuell und abrufbar sein – eine Anforderung, die viele Betreiber intern nur schwer dauerhaft sicherstellen können. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang auf Wunsch sämtliche Aufgaben und Verpflichtungen eines gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzbeauftragten und stellen so eine fachgerechte und zuverlässige Betreuung sicher.
Im Rahmen unserer Brandschutzberatung unterstützen wir Sie in allen baulichen, technischen und organisatorischen Fragestellungen rund um den Brandschutz. Dazu zählen insbesondere individuelle Beratungsleistungen zu Themen wie Evakuierung und Räumung, abgestimmt auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens oder Ihrer Einrichtung.
Die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Feuerwehrplänen sowie Brandschutzordnungen erfolgt auf Grundlage einer Vor-Ort-Prüfung und Bestandsaufnahme in enger Abstimmung mit Behörden und dem Betreiber. Die Dokumente werden CAD-gestützt erstellt oder bei Bedarf aktualisiert und entsprechen den geltenden Anforderungen. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung sollte mindestens alle zwei Jahre erfolgen, um die Aktualität und Rechtssicherheit der Unterlagen sicherzustellen.
Die Erstellung von Räumungs- und Evakuierungsplänen erfolgt auf Grundlage einer Vor-Ort-Prüfung und Bestandsaufnahme in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber. Die Pläne werden CAD-gestützt erstellt oder bei Bedarf aktualisiert und entsprechend den geltenden Anforderungen ausgearbeitet. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung sollte mindestens alle zwei Jahre erfolgen, um die Aktualität und Rechtssicherheit der Unterlagen sicherzustellen.
Ein durchdachter betrieblicher Brandschutz bietet Ihnen klare Vorteile:
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