Gefahrenmeldeanlagen

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  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Abstimmung mit Prüfsachverständigen und Baugenehmigungsbehörden (z. B. Branddirektionen, Polizei und Sachver-sicherer)
  • Erstellung Brandfallsteuermatrix

Komplexe Projekte erfordern eine gute Planung, Koordination und Abstimmung

Aus Neubauprojekten und Änderungen an Bestandsbauten entwickeln sich oftmals komplexe Vorhaben, die nicht nur die räumliche Integrität von Gefahrenmeldesystemen, wie etwa Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen sowie Sprachalarmierungsanlagen, erfordern, sondern auch die individuellen Kundenwünsche mitberücksichtigen sollen. Daraus resultiert ein umfassender Planungs-, Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schnittstellen.

Unsere Leistungen

Als Dienstleister mit einer jahrelangen fachlichen Expertise in der Gefahrenmeldetechnik übernehmen wir für Sie die fachgerechte Planung Ihrer Gefahrenmeldesysteme nach VDI 6026 und DIN 14675 sowie die Abstimmungen mit den erforderlichen Schnittstellen, wie zum Beispiel Prüfsachverständige und Baugenehmigungsbehörden (Branddirektionen, Polizei, Sachversicherer).

Die Erstellung von qualitativen und quantitativen Steuermatrizen einschließlich Prüfung mit Vollprobetest nach VDI 6010 gehört ebenfalls zu unseren Dienstleistungen.

Der Prozess baut auf den folgenden fünf Stufen auf:

Stufe 1: Die Grundlagenermittlung

Bevor eine Planung beginnen kann, ermitteln wir in Zusammenarbeit mit unseren Kunden einen detaillierten IST-Zustand, bei dem sämtliche bereits vorhandene Dokumentationen hinzugezogen werden. Ebenso wird eine konkrete Aufgabenstellung ermittelt.

Stufe 2: Die Vorplanung

Der erfasste IST-Zustand wird analysiert und ein erstes Grobkonzept der Systeme mit alternativen Lösungsmöglichkeiten, einer Kostenschätzung nach DIN 276 und Terminplanung werden erstellt. Dabei wird gleichzeitig eine Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung durchgeführt, um den größtmöglichen Kundennutzen unter Berücksichtigung der vorgegebenen Richtlinien herauszustellen. Daneben wird das Konzept zeichnerisch in der bestehenden Objektplanung skizziert und Funktionsschemata bzw. Prinzipschaltbilder entwickelt.
In dieser Phase erfolgen ebenso die ersten Abstimmungen mit den beteiligten Schnittstellen und Behörden sowie die Klärung von übergeordneten relevanten Prozessen und Rahmenbedingungen.

Stufe 3: Entwurfsplanung

Das Planungskonzept wird unter Berücksichtigung der fachspezifischen Anforderungen und Fachplanungen konkretisiert. Dabei werden System- und Anlagenteile festgelegt sowie in den Objektplänen eingezeichnet. Die vorherige Kostenkalkulation wird anhand der Komponentenauswahl und detaillierteren Aufwandsschätzung überarbeitet und dem Kunden vorgestellt. Auch wird die Genehmigungsfähigkeit mit den zuständigen Behörden und anderen Planungsbeteiligten abgestimmt.

Stufe 4: Genehmigungsplanung

Notwendige Dokumente für öffentlich-rechtliche Behörden, wie Nachweise und Anträge, werden vorbereitet und zur Genehmigung bzw. Zustimmung eingereicht. Darunter fallen ebenso Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.
Die Planungsunterlagen sowie die Kostenberechnungen werden anschließend entsprechend der Ergebnisse vervollständigt.

Stufe 5: Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung wird auf Grundlage der Stufen 3 und 4 erstellt. Dabei werden ebenso die Fachplanungen hinzugezogen und mitberücksichtigt. Die technischen Anlagen werden in einer zeichnerisch in einem mit dem Objektleiter abgestimmten Ausgabemaß dargestellt. Die Funktions- und Strangschemata werden angepasst. Nach Abstimmung mit dem Objektleiter wird die Ausführungsplanung an das ausführende Unternehmen weitergegeben.

Stufe 6: Vorbereitung der Vergabe

Die Vorbereitung der Vergabe in Form einer Mengenermittlung und die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses sind generell möglich.