Quick View
- Brandschutzbegehungen
- Erstellung Brandschutzordnungen
- Ausbildung Brandschutzhelfer
- Brandschutzschulungen mit praktischen Feuerlöschtraining
- Brandschutzbeauftragter für Firmen und Einrichtungen
- Brandschutzberatung (baulich, technisch, organisatorisch)
- Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen
- Erstellung von Feuerwehrplänen
- Erstellung von Räumungs- und Evakuierungsplänen
Brandschutz gehört zu den Betreiberpflichten
Sind Sie Betreiber von Gebäuden oder technischen Anlagen, unabhängig davon, ob Sie Eigentümer, Mieter/Nutzer oder Dienstleister mit einer teilweisen Übertragung von Betreiberpflichten, so stehen Sie in der Pflicht, den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand dieser Gebäude bzw. technischen Anlagen unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und der allgemeinden Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
Das Bauordnungsrecht (§3 Abs. 1 Musterbauordnung) beschreibt dies so:
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden […].“
Bei Nicht-Erfüllung der genannten rechtlichen Bestimmungen kann dies eine bauordnungsrechtliche Haftung (zum Beispiel die Einstellung von unzulässigen Baumaßnahmen), eine zivilrechtliche Haftung (zum Beispiel Schadensersatz bei Verletzung von Rechtsgütern Dritter) bis hin zu einer strafrechtlichen Haftung (zum Beispiel die fahrlässige Körperverletzung) mit sich führen.
Unsere Leistungen
Im Rahmen einer Beauftragung oder eines Dienstleistungs- und Beratungsvertrags bieten wir Ihnen eine eingehende Brandschutzberatung im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Wir stellen Ihnen einen VdS-zertifizierten Brandschutzbeauftragen zur Seite, der zu Beginn seiner Tätigkeit den Bestand Ihrer vertraglich festgelegten brandschutztechnischen Einrichtungen aufnimmt, welcher dokumentiert und fortgeschriebenen wird. Weiterhin nimmt er an allen den Brandschutz betreffenden Begehungen, Prüfungen und Kontrollgängen teil. Hierbei werden zum Beispiel Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Feuerlöscheinrichtungen, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrlaufstell-flächen kontrolliert und dokumentiert. In regelmäßigen Abständen werden Ihre Einrichtungen begangen. Bei diesen Begehungen können von uns aus auch externe fachkundige Dienstleister hinzugezogen werden. Ihre Mitarbeiter werden hinsichtlich brandschutztechnischer Fragestellungen durch unseren Brandschutzbeauftragten betreut.
Auch die Ausbildung von Brandschutzhelfern und die Durchführung von Brandschutzschulungen / Unterweisungen mit einem praktischen Feuerlöschtraining gehören zu unserem Service. Die Erstellung einer Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen / Ihre Institution rundet unser Angebot ab.
Bei der Erarbeitung von Lösungen richten wir uns stets nach den anerkannten Normen.
Ihre Vorteile
Aus unseren oben genannten Leistungen ergeben sich für Sie die folgenden Vorteile: